14.11.2002
BN kontert: Vorwurf einer Kehrtwende ist unglaubliche Unterstellung
- ökologischer Wert der Flächen zweifelsfrei nachgewiesen
In einem Artikel der Main-Post vom 14.11.2002 wirft der Landrat des Landkreises Würzburg dem Bund
Naturschutz eine Kehrtwende in Sachen IKEA vor. Noch bei einem "Vor-Ort-Termin" vor wenigen Monaten
habe der Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe Würzburg, Steffen Jodl, keine Einwände gegen das Projekt
bekundet. Richtig ist, dass es sich bei diesem Termin Ende April im Rathaus von Estenfeld um den
sogenannten Scopingtermin gehandelt hat, der gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
lediglich den Rahmen für eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung festlegt. Dies heißt, es wird hier
festgelegt, was untersucht werden soll, um dann nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung
Ergebnisse vorlegen zu können, die Aussagen über eine Ablehnung oder Annahme eines Projektes zulassen.
Somit konnte zum Zeitpunkt dieses Scopingtermines noch gar keine Aussage über eine Zustimmung oder
Ablehnung zum Projekt "IKEA bei Seligenstadt" getroffen werden. Dies ist auch nicht Sinn dieses
Termines gewesen. Die ersten Unterlagen erhielt der Bund Naturschutz erst Ende August. Dem Verfahren
entsprechend haben wir dann auf Grundlage der dann vorliegenden Unterlagen ausführlich Stellung
genommen. Der Vorwurf einer "Kehrtwende" ist damit eine unglaubliche Unterstellung, die nur als
hilfloser Versuch gewertet werden kann, vom drohenden Flächenfraß und der Zerstörung wertvoller
Lebensräume abzulenken.
Nur so ist auch die Aussage zur angeblich nicht vorhandenen ökologischen Wertigkeit der Fläche zu
werten. Tatsächlich geht aus der auch dem Landratsamt vorliegende Umweltverträglichkeitsprüfung
hervor, dass die betroffene Fläche Lebensraum für zahlreiche Tierarten der Roten Liste ist, wie
Rebhuhn (gefährdet), Wachtel (stark gefährdet), Schafstelze (Bestandsrisiko durch Rückgang),
Grauammer (stark gefährdet), Rohrweihe (vom Aussterben bedroht), Wiesenweihe (vom Aussterben bedroht),
Feldhase (gefährdet), Feldhamster (stark gefährdet). Wiesenweihe und Rohrweihe sind sogar gemäß
Europäischer Vogelschutzrichtlinie (Anhang I) geschützte Arten. Faktisch zählt das Gebiet daher auch
als Vogelschutzgebiet (Landesbund für Vogelschutz, Mai 2002, pers. Mitteilung). Die Fläche ist auch Teil
des bundesweit bedeutendsten Wiesenweihenbrutgebietes, welches durch das Artenhilfsprogramm über das
Landratsamt mit Steuergeldern gefördert wird. Eine hohe ökologische Wertigkeit ist damit eindeutig
gegeben.
Dipl.-Biol. Steffen Jodl
Geschäftsführer
Kreisgruppe Würzburg
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