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14.11.2002 BN kontert: Vorwurf einer Kehrtwende ist unglaubliche Unterstellung - ökologischer Wert der Flächen zweifelsfrei nachgewiesen In einem Artikel der Main-Post vom 14.11.2002 wirft der Landrat des Landkreises Würzburg dem Bund Naturschutz eine Kehrtwende in Sachen IKEA vor. Noch bei einem "Vor-Ort-Termin" vor wenigen Monaten habe der Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe Würzburg, Steffen Jodl, keine Einwände gegen das Projekt bekundet. Richtig ist, dass es sich bei diesem Termin Ende April im Rathaus von Estenfeld um den sogenannten Scopingtermin gehandelt hat, der gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) lediglich den Rahmen für eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung festlegt. Dies heißt, es wird hier festgelegt, was untersucht werden soll, um dann nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung Ergebnisse vorlegen zu können, die Aussagen über eine Ablehnung oder Annahme eines Projektes zulassen. Somit konnte zum Zeitpunkt dieses Scopingtermines noch gar keine Aussage über eine Zustimmung oder Ablehnung zum Projekt "IKEA bei Seligenstadt" getroffen werden. Dies ist auch nicht Sinn dieses Termines gewesen. Die ersten Unterlagen erhielt der Bund Naturschutz erst Ende August. Dem Verfahren entsprechend haben wir dann auf Grundlage der dann vorliegenden Unterlagen ausführlich Stellung genommen. Der Vorwurf einer "Kehrtwende" ist damit eine unglaubliche Unterstellung, die nur als hilfloser Versuch gewertet werden kann, vom drohenden Flächenfraß und der Zerstörung wertvoller Lebensräume abzulenken. Nur so ist auch die Aussage zur angeblich nicht vorhandenen ökologischen Wertigkeit der Fläche zu werten. Tatsächlich geht aus der auch dem Landratsamt vorliegende Umweltverträglichkeitsprüfung hervor, dass die betroffene Fläche Lebensraum für zahlreiche Tierarten der Roten Liste ist, wie Rebhuhn (gefährdet), Wachtel (stark gefährdet), Schafstelze (Bestandsrisiko durch Rückgang), Grauammer (stark gefährdet), Rohrweihe (vom Aussterben bedroht), Wiesenweihe (vom Aussterben bedroht), Feldhase (gefährdet), Feldhamster (stark gefährdet). Wiesenweihe und Rohrweihe sind sogar gemäß Europäischer Vogelschutzrichtlinie (Anhang I) geschützte Arten. Faktisch zählt das Gebiet daher auch als Vogelschutzgebiet (Landesbund für Vogelschutz, Mai 2002, pers. Mitteilung). Die Fläche ist auch Teil des bundesweit bedeutendsten Wiesenweihenbrutgebietes, welches durch das Artenhilfsprogramm über das Landratsamt mit Steuergeldern gefördert wird. Eine hohe ökologische Wertigkeit ist damit eindeutig gegeben. Dipl.-Biol. Steffen Jodl Geschäftsführer Kreisgruppe Würzburg ---------- http://ibwa.bamalamaloo.com |