zurück zur Startseite zurück zum Text



14.11.2002 
BN kontert: Vorwurf einer Kehrtwende ist unglaubliche Unterstellung 
- ökologischer Wert der Flächen zweifelsfrei nachgewiesen
 In einem Artikel der Main-Post vom 14.11.2002 wirft der Landrat des Landkreises Würzburg dem Bund 
 Naturschutz eine Kehrtwende in Sachen IKEA vor. Noch bei einem "Vor-Ort-Termin" vor wenigen Monaten 
 habe der Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe Würzburg, Steffen Jodl, keine Einwände gegen das Projekt 
 bekundet. Richtig ist, dass es sich bei diesem Termin Ende April im Rathaus von Estenfeld um den 
 sogenannten Scopingtermin gehandelt hat, der gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) 
 lediglich den Rahmen für eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung festlegt. Dies heißt, es wird hier 
 festgelegt, was untersucht werden soll, um dann nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung 
 Ergebnisse vorlegen zu können, die Aussagen über eine Ablehnung oder Annahme eines Projektes zulassen. 
 Somit konnte zum Zeitpunkt dieses Scopingtermines noch gar keine Aussage über eine Zustimmung oder 
 Ablehnung zum Projekt "IKEA bei Seligenstadt" getroffen werden. Dies ist auch nicht Sinn dieses 
 Termines gewesen. Die ersten Unterlagen erhielt der Bund Naturschutz erst Ende August. Dem Verfahren 
 entsprechend haben wir dann auf Grundlage der dann vorliegenden Unterlagen ausführlich Stellung 
 genommen. Der Vorwurf einer "Kehrtwende" ist damit eine unglaubliche Unterstellung, die nur als 
 hilfloser Versuch gewertet werden kann, vom drohenden Flächenfraß und der Zerstörung wertvoller 
 Lebensräume abzulenken.
 Nur so ist auch die Aussage zur angeblich nicht vorhandenen ökologischen Wertigkeit der Fläche zu 
 werten. Tatsächlich geht aus der auch dem Landratsamt vorliegende Umweltverträglichkeitsprüfung 
 hervor, dass die betroffene Fläche Lebensraum für zahlreiche Tierarten der Roten Liste ist, wie 
 Rebhuhn (gefährdet), Wachtel (stark gefährdet), Schafstelze (Bestandsrisiko durch Rückgang), 
 Grauammer (stark gefährdet), Rohrweihe (vom Aussterben bedroht), Wiesenweihe (vom Aussterben bedroht), 
 Feldhase (gefährdet), Feldhamster (stark gefährdet). Wiesenweihe und Rohrweihe sind sogar gemäß 
 Europäischer Vogelschutzrichtlinie (Anhang I) geschützte Arten. Faktisch zählt das Gebiet daher auch 
 als Vogelschutzgebiet (Landesbund für Vogelschutz, Mai 2002, pers. Mitteilung). Die Fläche ist auch Teil 
 des bundesweit bedeutendsten Wiesenweihenbrutgebietes, welches durch das Artenhilfsprogramm über das 
 Landratsamt mit Steuergeldern gefördert wird. Eine hohe ökologische Wertigkeit ist damit eindeutig 
 gegeben. 
Dipl.-Biol. Steffen Jodl 
Geschäftsführer
Kreisgruppe Würzburg


----------

http://ibwa.bamalamaloo.com